Quereinstieg

Quereinsteigende mit einem qualifizierten Berufsabschluss gemäß § 11 Abs 3 Nr. 3 VOKitaFöG (w/m/d)

Haben Sie bereits einen anerkannten pädagogischen Berufsabschluss und interessieren sich dafür, in unseren Kindertagesstätten als pädagogische Fachkraft im Quereinstieg tätig zu werden? In diesem Fall steht Ihnen die Möglichkeit des Berufseinstiegs als Quereinsteiger*in offen.

Um diese berufliche Laufbahn einzuschlagen, ist es im ersten Schritt erforderlich, sich vor Beginn einer pädagogischen Tätigkeit als Quereinsteiger*in von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie anerkennen zu lassen. Die Zuständigkeit für diesen Anerkennungsprozess liegt bei der Kitaaufsicht. Durch die Anerkennung werden Ihre individuellen Weiterbildungsanforderungen sowie der spezifische Weg zur Anerkennung als Sozialpädagogische Fachkraft detailliert festgelegt.

Nähere Informationen zum Quereinstieg finden Sie hier: https://machberlingross.de/erzieher-in/quereinstieg-f1.html

- mit Fachschulabschluss

  1. mittlerer Schulabschluss
  2. abgeschlossene dreijährige (päd.) Fachschulausbildung im Referenzberuf, maßgeblich ist die Kombination aus pädagogischer Ausbildung und Praxis
  3. Nichtmuttersprachler/innen:
    a) Deutschkenntnisse C1 (ohne Auflagen) bzw.
    b) Deutschkenntnisse B2 (mit Auflagen):
    Teilnahme an Berufssprachkurs, Nachweis C1 gemäß Auflage

- mit Hochschulabschluss

  1. abgeschlossene (päd.) Hochschulausbildung,
    maßgeblich ist die Kombination aus pädagogischer Ausbildung und Praxis
  2.  Nichtmuttersprachler/innen:
    a) Deutschkenntnisse C1 (ohne Auflagen) bzw.
    b) Deutschkenntnisse B2 (mit Auflagen):
    Teilnahme an Berufssprachkurs, Nachweis C1 gemäß Auflage

Sobald Sie über die Anerkennung als Quereinsteiger*in verfügen, können Sie sich im zweiten Schritt bei uns mit Ihren vollständigen Unterlagen über unser Karriere bewerben.