Was versteht man unter BEM?

Es handelt sich um einen systematischen Prozess, zur Wiedereingliederung von langzeiterkrankten und häufig kurzzeiterkrankten Mitarbeitenden.

Welche Ziele verfolgt das Verfahren?

Ihre Gesundheit ist uns wichtig! Wir wollen Sie nach einer längeren Phase der Erkrankung bei der Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz unterstützen.

Primäres Ziel des BEM ist für den Arbeitgeber, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden nach einer längeren Erkrankung wiederherzustellen, zu fördern, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und damit die Gesundheit sowie die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden zu erhalten.

Wem wird das BEM angeboten?

Allen Mitarbeitenden, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ist nach § 167 Abs.2 SGB IX ein BEM anzubieten.

Muss das Angebot angenommen werden?

Sie entscheiden frei, ob Sie das angebotene BEM annehmen. Nichts geschieht ohne Ihr Einverständnis, Sie sind „Herr des Verfahrens“. Ohne Ihre Bereitschaft kann ein BEM nicht durchgeführt werden. Ein Abbruch des BEM-Verfahrens ist jederzeit möglich.

Wem teile ich die Entscheidung mit?

Nutzen Sie hierfür bitte den Rückmeldebogen, der dem Angebotsschreiben beigefügt ist. 

Welche Gesprächspartner*innen beteiligen sich am Präventionsgespräch?

Am Gespräch nehmen grundsätzlich Ihre direkte Führungskraft als Gesprächsführer*in, ein Mitglied des Personalrates, die Frauenvertretung und bei Vorliegen einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung die Schwerbehindertenvertretung teil. Sie können weitere Gesprächsteilnehmer*innen bestimmen, aber auch die Beteiligung des Personalrates, der Frauenvertretung oder der Schwerbehindertenvertretung ablehnen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Was ist ein Präventionsgespräch?

In einem vertrauensvollen Gespräch möchten wir den betrieblichen Ursachen Ihrer Arbeitsunfähigkeiten nachgehen und gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, künftige Arbeitsunfähigkeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern.

Wird der Datenschutz gewährleistet?

Datenschutz und Schweigepflicht sind für alle Gesprächsteilnehmenden verpflichtend.

Was kann durch ein BEM erreicht werden?

  • Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation ausschöpfen
  • stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)
  • Veränderungen im Arbeitsablauf
  • Verringerung der Arbeitsbelastungen (organisatorische Veränderungen, Teilzeit)
  • Verbesserung der technischen/ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes; zusätzliche Hilfsmittel)
  • psychosoziale Betreuung
  • Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen
  • behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung

An wen kann ich mich bei Fragen zum BEM wenden?

Personalmanagement         

Anja Weigelt                                     Tel.: 239821-040

Personalrat

Dana Griesche                                   Tel.: 239821-081

Bianca Klein                                       Tel.: 239821-082

Frauenvertretung     

Monika Ulbrich                                  Tel.: 239821-083

Schwerbehindertenvertretung

Henry Korpys                                     Tel.: 239821-085

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Katrin Ring                                         Tel.: 239821-043